
Am 28. April 2026 verhandelt das Oberlandesgericht Oldenburg die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Oldenburg. Es geht dabei um die zentralen Fragen im Hauptsacheverfahren: Dürfen Bilder von dokumentiertem Tierleid gezeigt werden oder nicht? Müssen diejenigen, die Tierleid öffentlich machen, dafür Schadensersatz zahlen? Der Fall illustriert exemplarisch, wie das Rechtssystem missbraucht werden kann, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen.