
Die Wahl zum Landtag von Rheinland-Pfalz findet am 22. März 2026 statt. Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Die Erststimme, mit der ein Direktkandidat gewählt wird, heißt Wahlkreisstimme. Mit der Zweitstimme, die Landesstimme genannt wird, wird eine Partei oder Wählervereinigung gewählt. Sie ist maßgeblich für die Sitzzuteilung im Landtag.